Berlin, 24.01.2017: Die Senatsverwaltung für Inneres hat beim Gericht einen Antrag zur Fristverlängerung für das Übermitteln der Akten zur Untätigkeitsklage des Volksentscheids Fahrrad gestellt. Damit gesteht die Senatsverwaltung erneut ein, dass sie weder in der Lage noch willens ist, das Abstimmungsgesetz zu erfüllen. Den Bürgern werden einseitig hohe Hürden auferlegt; die Verwaltung ist nicht mal … Geisel gesteht Verwaltungsunfähigkeit mit Antrag auf Fristverlängerung zur Untätigkeitsklage des Volksentscheid Fahrrad ein weiterlesen
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