Was ist eigentlich ein Volksentscheid?

Von | 17. Juni 2016
Etappen eines Volksentscheids (Grafik: Rabea Seibert)

Etappen eines Volksentscheids (Grafik: Rabea Seibert)

Die Etappen eines Volksentscheids

Die erste Etappe ist genommmen: Mehr als 100.000 Unterschriften haben das Team und die Unterstützer und Unterstützerinnen des Radentscheids in ganz Berlin eingesammelt und der Senatsinnenverwaltung feierlich übergeben. Doch was ist eigentlich ein Volksentscheid und wie geht es nach der ersten Etappe weiter?

In Berlin sind Volksentscheide ein dreistufiges Verfahren: 1) Antrag auf die Durchführung eines Volksbegehrens, 2) das Volksbegehren und 3) der Volksentscheid. Um den Antrag auf das Volksbegehren stellen zu können, müssen in einem Zeitraum von sechs Monaten mindestens 20.000 gültige Unterschriften wahlberechtigter Berlinerinnen und Berliner gesammelt und der Senatsverwaltung vorgelegt werden. Hat der Volksentscheid wie in unserem Fall den Erlass eines Gesetzes zum Ziel, ist dem Antrag auch der begründete Gesetzentwurf beizulegen.
Anschließend prüft der Senat die Zulässigkeit des Antrags. Dazu gehört zum einen die Überprüfung der Gültigkeit der Stimmen. Als Faustregel gilt, dass circa 10 bis 20 Prozent der Unterschriften ungültig sind, weil etwa Angaben nicht korrekt gemacht wurden, die Unterzeichner mehrfach unterschrieben haben oder nicht in Berlin gemeldet sind. Zum anderen wird die rechtliche und formelle Zulässigkeit des Gesetzentwurfs geprüft.
Ist die Zulässigkeit festgestellt, kommt es zum Volksbegehren. Dazu müssen dem Senat die Unterschriften von sieben Prozent der Wahlberechtigten, rund 175.000, vorgelegt werden – diesmal allerdings in nur vier Monaten. Das Abgeordnetenhaus hat jetzt die Möglichkeit, innerhalb von vier Monaten über den Gesetzentwurf zu beraten und ihn in „seinem wesentlichen Bestand unverändert“ anzunehmen. Alternativ kann das Abgeordnetenhaus auch einen Gegenentwurf ins Rennen schicken, wie es zum Beispiel beim Volksentscheid zum Tempelhofer Feld der Fall war. Wird die Gesetzesvorlage nicht vom Senat angenommen, kommt es schließlich zur dritten Stufe, dem Volksentscheid.

Was hat der Volksentscheid mit der Bundestagswahl zu tun?

In Berlin gibt es ein Quorum für Volksentscheide: Um erfolgreich zu sein, muss nicht nur die Mehrheit für den Gesetzesentwurf stimmen, sondern es muss sich auch mindestens ein Viertel der Berliner Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligen. Um das Quorum zu erreichen, ist es sehr förderlich, den Volksentscheid mit regulären Wahlterminen zu verbinden, da dann erfahrungsgemäß genügend Leute an der Abstimmung teilnehmen. Wir peilen für den Volksentscheid Fahrrad daher die Bundestagswahl 2017 an. Das erhöht für uns zwar den Zeitdruck, steigert jedoch erheblich die Erfolgsaussichten.


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