Untätigkeitsklage

Die Initiative Volksentscheid Fahrrad hatte am 1. Dezember 2016 eine Untätigkeitsklage zur verschleppten Zulässigkeitsprüfung des RadGesetzes gegen die Senatsverwaltung eingereicht welche inzwischen auf Grund des Verhandlungsprozess mit dem Senat unsererseits zurückgezogen wurde.

Die Historie der Untätigkeitsklage lässt sich wie folgt nachvollziehen:

Im Gegensatz zur Zulässigkeitsprüfung gelten hier eigentlich verbindliche Fristen. Die Senatsverwaltung zeigt aber auch hier, ob Fristen oder nicht, sie nehmen das bürgerschaftliche Engagement nicht ganz ernst: Im Januar 2017 erreichten uns dann ein Schreiben, in dem uns mitteilt wird, dass der Senat die Fristverlängerung beantragt hat.

Hier gibt es das Schreiben der Senatsverwaltung zur Fristverlängerung vom 18. Januar 2017 zum Download.

Unten könnt Ihr auch noch mal in unseren Pressemitteilungen zum Thema nachlesen, was es mit der Untätigkeitsklage auf sich hat.

Hier gibt es die Pressemitteilung zur Fristverlängerung der Senatsverwaltung vom 24. Januar 2017:

Geisel gesteht Verwaltungsunfähigkeit mit Antrag auf Fristverlängerung zur Untätigkeitsklage des Volksentscheid Fahrrad ein

Hier gibt es die Pressemitteilung zur Einreichung der Untätigkeitsklage gegen den Senat vom 01. Dezember 2016:

Untätigkeitsklage gegen Senat

 


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